Stationäre Pflegeeinrichtungen
Stationäre Pflegeeinrichtungen, auch Alten- und Pflegeheime genannt, sind zumeist größere Häuser, in denen durchschnittlich 80 – 120 pflegebedürftige Bewohner in Einbett- oder Zweibettzimmern dauerhaft wohnen und rund um die Uhr gepflegt und versorgt werden. Neben der vollstationären Langzeitpflege wird in diesen Einrichtungen auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege (Urlaubspflege) angeboten. Neben der Größe (im Kreis Gütersloh von 30 Bewohnerplätzen bis zu 148) gibt es zwischen den stationären Pflegeeinrichtungen auch organisatorisch und konzeptionell erhebliche Unterschiede. So sind z. B. die Wohnbereiche je nach konzeptioneller Ausrichtung und Zielgruppe unterschiedlich in der Gruppengröße und Ausstattung. Im Rahmen von Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen ist inzwischen auch in einigen stationären Einrichtungen das zuvor beschriebene Wohngruppenkonzept ganz oder teilweise – in einigen Wohnbereichen oder im gesamten Haus – umgesetzt worden, d. h. die Pflegebedürftigen leben in kleineren Gruppen zusammen, in denen z. B. auch jeweils vor Ort gekocht wird. Dieses sogenannte „Hausgemeinschaftskonzept“ soll eine häuslich-familiäre Atmosphäre schaffen und dadurch insbesondere den stationär versorgten Demenzkranken eine höhere Lebensqualität bieten.
Nach Hausgemeinschaften, die Kreis Gütersloh ansässig sind, können Sie weiter unten auf der Seite suchen. Eine erweiterte Suche, über den Kreis Gütersloh hinaus in ganz NRW, bietet ihnen der Heimfinder NRW.
Stationäre Einrichtungen unterliegen dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG) und werden von der Heimaufsicht überwacht. Die Berichte über die Einrichtungen finden Sie hier.