Hausgemeinschaften/Pflegewohngruppen
Hausgemeinschaften umfassen in der Regel bis zu zwei Pflegewohngruppen, in denen je Wohngruppe ca. acht Personen gemeinsam in einer großen Wohnung oder in einem Haus zusammen leben. Die häuslich-familiäre Atmosphäre in einer Wohngemeinschaft bzw. Pflegewohngruppe soll insbesondere Demenzkranken und/oder psychisch Kranken eine höhere Lebensqualität bieten. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, nach Möglichkeit mit eigenem Bad.
Das Herzstück der Wohngruppen bildet ein überwiegend sehr großzügiger Gemeinschaftsbereich mit Küche, Wohn- und Esszimmer. Dort spielt sich das Alltagsleben in der Wohngruppe ab – es wird gemeinsam gekocht, gegessen, geklönt und vieles mehr. Das charakteristische an Wohngemeinschaften und Pflegewohngruppen ist, dass in ihnen Hauswirtschaft mit der pflegerischen und psychosozialen Betreuung Hand in Hand geht. Keines der Aufgabenfelder hat ein grundsätzliches Übergewicht, sie bedingen und ergänzen einander. Die Betreuung wird durch einen ambulanten Pflegedienst, der rund um die Uhr vor Ort ist, sichergestellt. Der Pflegedienst ist verantwortlich für die Pflege, die soziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden begleitet, und mit ihnen wird gemeinsam der Alltag gestaltet.
Nach Hausgemeinschaften, die Kreis Gütersloh ansässig sind, können Sie weiter unten auf der Seite suchen. Eine erweiterte Suche, über den Kreis Gütersloh hinaus in ganz NRW, bietet ihnen der Heimfinder NRW.
Hausgemeinschaften bzw. Pflegewohngruppen unterliegen dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG) und werden von der Heimaufsicht überwacht. Die Berichte über die Einrichtungen finden Sie hier.