Aufgaben der Heimaufsicht
Die Heimaufsicht beim Kreis Gütersloh ist Teil der Abteilung Soziales. Sie ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG), das für alle Wohn- und Betreuungsangebote gilt.
Nach dem WTG ist es Aufgabe der Heimaufsicht dafür zu sorgen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote beachtet und geschützt werden. Darüber hinaus soll die Heimaufsicht die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherstellen.
Im Einzelnen ist die Heimaufsicht für die Kontrolle folgender Bereiche zuständig:
- die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Nutzerinnen und Nutzer,
- die Beachtung der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer,
- die angemessene Qualität des Wohnens,
- die Tagesablauf- und Arbeitsablaufgestaltung,
- die qualitative und quantitative Personalbesetzung,
- die Verpflegung der Nutzerinnen und Nutzer,
- die innere Struktur der Einrichtung,
- die Mitwirkung der Nutzerinnen und Nutzer.
Die Heimaufsicht ist Beratungs-, Qualitätssicherungs- und Ordnungsbehörde.