Anerkannte Nachbarschaftshilfe
Von anerkannter Nachbarschaftshilfe spricht man, wenn ehrenamtlich engagierte Einzelpersonen pflegebedürfte Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihren alltäglichen Tätigkeiten unterstützen, begleiten, stärken und entlasten. Ab dem 1. Januar 2024 können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag für die Leistungen der Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer erleichterten Voraussetzungen einsetzen.
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
Die Nachbarschaftshilfe
- übernimmt die Unterstützung ehrenamtlich,
- ist nicht bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert,
- lebt nicht mit der pflegebedürftigen Person in einer häuslichen Gemeinschaft,
- ist nicht gleichzeitig Pflegeperson der pflegebedürftigen Person,
- a) verfügt über eine geeignete Qualifizierung im Umfang eines Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurses
oder (alternativ) b) Sie haben an einem kostenfreien, von den Pflegekassen anerkannten Pflege- oder Nachbarschaftshelferkurs gemäß § 45 SGB XI teilgenommen (bis Ende 12/2023 notwendig)
-
ab dem 01.01.2024: Demnach ist die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs , wie unter Punkt 5a und b) beschrieben, nicht mehr zwingend notwendig. Es reicht die Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz bzw. der Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende “ aus. Helferinnen und Helfer erhalten so in komprimierter Form das notwendige Wissen für ihr bürgerschaftliches Engagement. Die Broschüre steht ab sofort auf der Seite der Nachbarschaftshilfe https://nachbarschaftshilfe.nrw sowie im Broschüren-Service des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) https://broschuerenservice.mags.nrw zur Verfügung.
- willigt gegenüber der Pflegekasse zum Datenabgleich und zur Überprüfung der Angaben mit anderen Pflegekassen ein.
Ab dem 01.01.2024 wird zudem klargestellt, dass die Nachbarschaftshilfe für die Anerkennung auch nicht gleichzeitig als Pflegeperson der/des Pflegebedürftigen fungieren darf.
Gleichwohl sieht die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe auch eine Erleichterung vor. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, reicht es nun aus, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer entweder nachweisen, dass sie
In diesem Zusammenhang wurde eine Broschüre mit den wichtigen Informationen für die Tätigkeit im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erstellt. Die Informationsbroschüre erhalten Sie hier.
Möchten Sie die Broschüre lieber direkt ausgedruckt erhalten, können Sie diese unter https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Nachbarschaftshilfe kostenfrei bestellen. Der Broschürenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lässt Ihnen die Broschüre dann per Post zukommen. Nutzen Sie für die Bestätigung, dass Sie das Informationsangebot kennen, das Musterformular. Die Bestätigung darüber, ob Sie an einem Pflegekurs oder einem Nachbarschaftshilfekurs teilgenommen oder das Informationspaket gelesen haben, senden Sie mit dem Erstattungsantrag an die jeweilige Pflegekasse. Ggf. stellen die jeweiligen Pflegekassen eigene Bestätigungsformulare zur Verfügung.
Falls Sie sich entscheiden, das Informationspaket zu lesen und dies zu bestätigen, ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, freiwillig an einem Nachbarschaftshelferkurs teilzunehmen. Aktuelle Kurstermine finden Sie hier.
Ob die Voraussetzungen als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer erfüllt sind, überprüft letztlich die jeweils zuständige Pflegekasse. Für diese Prüfung ist wiederum eine Einwilligung der oder des Ehrenamtlichen zum Datenabgleich notwendig.
Diese Aufgaben können Sie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe übernehmen
Nachbarschaftshilfe soll vor allem im Alltag entlasten, soziale Kontakte fördern und Teilhabe ermöglichen. Alles, was die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen und der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit im Alltag dient, kann im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geleistet werden. Dabei ist es wünschenswert, dass die pflegebedürftige Person einbezogen wird und aktiv teilnimmt.
Mögliche Aktivitäten/Unterstützungsleistungen:
- Zoobesuch
- Theaterbesuch
- Spazieren gehen
- Kochen
- Vorlesen
- Rätseln
- Basteln
- Einkaufen
- Spielen
- Wäsche waschen
- Arztbesuch
- Behördengänge
- Kaffee trinken
- Freundschaftspflege
- und vieles mehr
Da die Nachbarschaftshilfe die soziale Teilhabe fördern soll, fallen einige Tätigkeiten nicht in Ihren Aufgabenbereich als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer. Dazu gehören Tätigkeiten wie z.B. die Medikamentengabe oder pflegerische (körperbezogene) Maßnahmen.
https://nachbarschaftshilfe.nrw/
https://www.mags.nrw/inhalt-mags/pflege-und-alter/alter-und-pflege/leben-mit-pflegebeduerftigkeit/unterstuetzung-fuer