Die Einrichtung Speierling bietet Wohnraum für 23 Menschen mit Pflegebedürftigkeit.
Zimmer der Nutzer
Jeder Nutzer hat ein eigenes Zimmer. Die eigenen Möbel finden im Zimmer Platz. Die Nutzer können die Zimmer mit ihren Lieblingsmöbeln und Bildern aus der früheren Wohnung einrichten, damit sie vertraute Gegenstände vorfinden und sich wohl fühlen. Deshalb ist ein Zimmer (inkl. Bad) mindestens 22,5 m² groß.
Die als Einzelzimmer konzipierten Räume ermöglichen den Nutzern, sich zurückziehen zu können. Alle Zimmer verfügen über eigene Anschlüsse für Telefon, Internet (W-Lan), TV, sowie im Zimmer- und Badbereich über einen Schwesternnotruf.
Bad
Zu jedem Zimmer gehört ein Bad mit WC. Die Badezimmer sind so normal wie möglich ausgestattet und ermöglichen gleichzeitig die Versorgung schwer pflegebedürftiger Menschen. Zur Ausstattung der Bäder gehören deshalb eine bodengleiche Dusche mit einem Wenderadius von 150 cm für Rollstuhlfahrer, ein WC, Haltegriffe sowie ein für Rollstuhlfahrer geeigneter Winkelspiegel. Der Boden im Badezimmer ist rutschfest.
Für die Gäste der Nutzer ist ein behindertengerechtes WC vorhanden. Das Personal hat neben dem Bereitschaftszimmer im Obergeschoß ein separates WC inklusive Waschmöglichkeit und Händedesinfektionsspender. Für die Händehygiene in der Küche ist ein separates Waschbecken vorhanden. Keller befindet sich ein Pflegebad mit Badewanne, wobei die Räumlichkeit auch Platz für den persönlichen Friseur oder die Fußpflege bietet.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Pflegekosten | € 1.738,20 | € 2.213,06 | € 2.705,25 | € 3.218,13 | € 3.447,80 |
abzg. Pflegekassenleistung | € 125,00 | € 770,00 | € 1.262,00 | € 1.775,00 | € 2.005,00 |
Einrichtungseinheitliches Entgelt (Pflegegrad 2 – 5) | € 1.613,20 | € 1.443,06 | € 1.443,25 | € 1.443,13 | € 1.442,80 |
+ Ausbildungsplatzumlage | € 152,10 | € 152,10 | € 152,10 | € 152,10 | € 152,10 |
+ Unterkunft und Verpflegung | € 1.209,20 | € 1.209,20 | € 1.209,20 | € 1.209,20 | € 1.209,20 |
+ Investitionskosten | € 857,24 | € 857,24 | € 857,24 | € 857,24 | € 857,24 |
Gesamtkosten / Monat | € 3.831,73 | € 3.661,59 | € 3.661,78 | € 3.661,66 | € 3.661,33 |
Preise gültig bis: 30.11.2025 |
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Pflegekosten | € 1.738,20 | € 2.213,06 | € 2.705,25 | € 3.218,13 | € 3.447,80 |
abzg. Pflegekassenleistung | € 125,00 | € 770,00 | € 1.262,00 | € 1.775,00 | € 2.005,00 |
Einrichtungseinheitliches Entgelt (Pflegegrad 2 – 5) | € 1.613,20 | € 1.443,06 | € 1.443,25 | € 1.443,13 | € 1.442,80 |
+ Ausbildungsplatzumlage | € 152,10 | € 152,10 | € 152,10 | € 152,10 | € 152,10 |
+ Unterkunft und Verpflegung | € 1.209,20 | € 1.209,20 | € 1.209,20 | € 1.209,20 | € 1.209,20 |
+ Investitionskosten | € 0,00 | € 0,00 | € 0,00 | € 0,00 | € 0,00 |
Gesamtkosten / Monat | € 2.974,49 | € 2.804,35 | € 2.804,55 | € 2.804,43 | € 2.804,10 |
Preise gültig bis: 30.11.2025 |
Finanzierung:
Bei vollstationärer Pflege beteiligt sich die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 mit einer Pauschale an den pflegebedingten Aufwendungen. Nach Abzug dieser Pauschale verbleibt unabhängig vom Pflegegrad eine einheitlich hohe Zuzahlung zum Pflegesatz in der Pflegeeinrichtung (pflegebedingter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE). Dieser ist vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Die Höhe des in der o.a. Matrix abgebildeten EEE kann mit einer Differenz von wenigen Cent von dem in der Vergütungsvereinbarung ausgewiesenen Betrag für den EEE abweichen.
Reichen die Einkünfte des Pflegebedürftigen nicht zur Deckung des pflegebedingten Eigenanteils, der Ausbildungsplatzumlage, der Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskosten, kann ab Pflegegrad 2 Pflegewohngeld beantragt werden. Pflegewohngeld ist (wie Sozialhilfe) u. a. vermögensabhängig (Freigrenze 10.000 €) und deckt maximal die anfallenden Investitionskosten ab. Verbleiben auch nach Abzug des Pflegewohngeldes ungedeckte Kosten, für die der Betroffene nicht selbst aufkommen kann, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden.
montags, dienstags, donnerstags von 07:30 Uhr - 16:00 Uhr mittwochs von 07:30 Uhr - 15:00 Uhr freitags von 07:30 Uhr - 14:00 Uhr Tel. 05241-7038550
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