Hierzu ein Beispiel:
Frau Müller hat nach dem Schlaganfall einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse für ihren Mann gestellt. In seinem Gutachten kommt der MDK beim Modul 1 – Mobilität zu folgendem Ergebnis:
Ziffer | Kriterien | selbständig | überwiegend selbständig | überwiegend unselbständig | unselbständig |
1.1 | Positionswechsel im Bett | 0 | 1 | 2 | 3 |
1.2 | Halten einer stabilen Sitzposition | 0 | 1 | 2 | 3 |
1.3 | Umsetzen | 0 | 1 | 2 | 3 |
1.4 | Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs | 0 | 1 | 2 | 3 |
1.5 | Treppensteigen | 0 | 1 | 2 | 3 |
Der Gutachter hat insgesamt 6 Einzelpunkte im Modul 1 ermittelt.
Aufgrund der Gewichtung von 10 % werden diese Punkte nun umgerechnet:
Module | Gewichtung | 0 Keine | 1 Geringe | 2 Erhebliche | 3 Schwere | 4 Schwerste |
1 Mobilität | 10 % | 0 - 1 | 2 - 3 | 4 - 5 | 6 - 9 | 10 - 15 | = Summe der Einzelpunkte im Modul 1 |
0 | 2,5 | 5 | 7,5 | 10 | = Gewichtete Punkte im Modul 1 |
Für das Modul 1 fließen also 7.5 gewichtete Punkte in das Endergebnis ein. So ermittelt der Gutachter für jedes Modul erst Einzelpunkte, die dann gewichtet werden. Für Herrn Müller sieht das Endergebnis so aus:
Module | Gewichtete Punkte |
1. Mobilität | 7,5 |
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 7,5 |
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen |
4. Selbstversorgung | 30 |
5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | 10 |
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 7.5 |
SUMME | 62,5 |
62,5 Punkte in der Summe bedeuten Pflegegrad 3 = schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 - unter 70 Punkte).
Zum Schluss noch ein Hinweis: Besonderheiten bestehen bei der Begutachtung von Kindern bis zu 18 Monaten. Hier werden nur altersunabhängige Bereiche bewertet. Darüber hinaus stellen die Gutachter fest, ob es beim Kind gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme gibt, die einen außergewöhnlichen pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen. Vorteil des neuen Verfahrens ist, dass für die Eltern häufige, oftmals belastende Begutachtungen in den ersten Lebensmonaten vermieden werden können. Denn bei gleicher Punktzahl werden die Kleinkinder bis zu 18 Monaten automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder und Erwachsene.
Das Gutachten des MDK ist letztlich die Grundlage für die Zuordnung zu einem Pflegegrad. Darüber hinaus gibt der Gutachter auch Empfehlungen z. B. zur Anschaffung von Hilfsmitteln. Sie werden von Ihrer Pflegekasse schriftlich über das Ergebnis der Begutachtung informiert. Sollten Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sein, können Sie gegen die Entscheidung der Pflegekasse innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Automatisch erhalten Sie auch das Gutachten, sofern Sie dies bei der Begutachtung angegeben haben.
Sofern sich der Gesundheitszustand verschlechtert, besteht jederzeit die Möglichkeit, einen höheren Pflegegrad zu beantragen.