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Pflege-/Betreuungskräfte aus Osteuropa in deutschen Haushalten

Die meisten Menschen wünschen sich, zu Hause gepflegt zu werden, auch wenn die Pflegebedürftigkeit so weit fortgeschritten ist, dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich ist. Viele Familien sehen in der Einstellung von osteuropäischer Hilfen den einzigen Ausweg, um für ihre Angehörigen den Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu vermeiden. Es gibt viele Beispiele, in denen dieses Modell gut funktioniert. Dies gilt aber längst nicht für jeden Pflegebedürftigen. Wichtig ist, sich im Vorfeld gut zu informieren. Hier sollen einige erste Hinweise gegeben werden. Eine umfassende Darstellung dieses komplexen Themas ist an dieser Stelle leider nicht möglich. Wo Sie weitere Infos erhalten, finden Sie am Ende.

Unterschiedliche Modelle zur Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen

Die Beschäftigung von osteuropäischen Hilfs- und Pflegekräften in deutschen Haushalten ist an viele Voraussetzungen gebunden, die je nach Fallkonstellation unterschiedlich sein können und insofern von den Beteiligten in jedem Einzelfall individuell zu prüfen sind. Dabei geht es insbesondere um aufenthalts-, arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Bestimmungen. Auch wenn inzwischen eine Reihe von Vermittlungsagenturen offensiv damit werben, dass ihr Angebot mit der Gesetzeslage in Einklang steht, kann dies oft nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, da einige Voraussetzungen in den Herkunftsländern zu prüfen wären. Wenn ein Verstoß gegen geltendes Recht festgestellt wird, kann das für die Familien hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Klar ist auch, dass das Versprechen vieler Agenturen einer „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ mit nur einer Kraft gar nicht haltbar ist. Auch für Betreuungskräfte aus dem Ausland, die häufig keine umfassende pflegerische Ausbildung haben, gilt das deutsche Arbeitsrecht u.a. einer täglichen Höchstarbeitszeit von i.d.R. 8 Stunden, Anspruch auf Freizeit, Ruhezeiten usw.

Arbeitgebermodell und Entsendemodell

Arbeitgebermodell

  • Die beauftragende Person ist Arbeitgeber und somit weisungsbefugt.
     
  • Mehr Sicherheit als beim Entsendemodell. Das Thema „Legalität“ hat jeder selbst in der Hand.
     
  • Höherer organisatorischer Aufwand für die Recherche und die Pflichten als Arbeitgeber.
     
  • Hilfreich: Die ↗Checkliste zur Einstellung einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft aus der Broschüre der Verbraucherzentrale NRW.
     
  • Bereitstellung einen eigenen Zimmers, Internet- und Telefonanschluss und gegebenenfalls ein eigenes Bad.
     

Voraussetzungen für die Beschäftigung einer Pflegekraft aus Osteuropa:

  1. Abschluss eines Arbeitsvertrages
  2. Beantragung einer Betriebsnummer
  3. Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Krankenkasse
  4. Anmeldung beim zuständigen Unfallversicherungsträger
  5. Abführung von Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt

Entsendemodell

Der Einsatz von Haushaltshilfen kann auch durch die Entsendung von Mitarbeiterinnen ausländischer Firmen, in der Regel über Vermittlungsagenturen, erfolgen. Hier gibt es durchaus seriöse Anbieter. Jeder sollte sich jedoch auch der Schwierigkeiten bewusst sein, die hierbei entstehen können:

  • Die ausländische Firma ist Arbeitgeber.
     
  • Bei Problemen mit der Haushaltshilfe gestaltet sich eine Haftung schwierig, da der weisungsbefugte Arbeitgeber sich im Ausland aufhält.
     
  • Ach die Überprüfung der Legalität für den Auftraggeber schwierig.

Es gibt auch selbstständige Haushalts- und Pflegekräfte aus Osteuropa. Hier besteht jedoch ein hohes Risiko der Scheinselbstständigkeit.

Hinweis zu den Kosten

Unabhängig vom Beschäftigungsmodell, gilt für alle Kräfte der gesetzliche Mindestlohn. Je nach Anforderung an die Kraft steigen aber auch die Kosten. Wer zum Beispiel Wert auf gute Sprachkenntnisse legt, wird hierfür auch entsprechend mehr bezahlen müssen. Die Kosten fangen bei ca. 1.800 €/ Monat an, können aber auch bis über 3.000 €/ Monat gehen. Hinzu kommen noch Kost und Logis für die Kraft, sowie je nach Vertrag Reisekosten, Telefon- und Internetgebühren und ggf. Vermittlungsgebühren. Die Lebenshaltungskosten des Betroffenen laufen darüber hinaus ebenfalls weiter. Die Pflegekasse zahlt in diesem Falle lediglich das Pflegegeld.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Umfassende Informationen zum Thema  "Osteuropäische Betreuungskräfte in Privathaushalten"  bietet  die Verbraucherzentrale  im Internet unter

↗ https://www.verbraucherzentrale.de/pflege-rund-um-die-uhr
 

↗ "Grundlagen der Bedingungen und Voraussetzungen zur legalen Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen" 
(8-seitige Kurzübersicht)
 

↗ "Ausländische Haushaltshilfen und Betreuungskräfte in Privathaushalten" 
(umfassende 70-seitige Broschüre)

Stiftung Warentest Heft 5/2017

Stiftung Warentest hat 13 Vermittlungsagenturen getestet. Den gesamten Artikel können Sie auf der Seite www.test.de gegen eine Gebühr herunterladen.

  • ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) bei der Bundesagentur für Arbeit

Sofern Interesse am Arbeitgebermodell besteht, informiert Sie die ZAV über die Voraussetzungen für die Vermittlung von Haushaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftigen nach Deutschland.

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

Info-Center
Villemombler Straße 76
53123 Bonn


E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de
↗www.arbeitsagentur.de