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Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für Leistungen der Tagespflege , der Kurzzeitpflege, der ambulanten Pflegedienste  –  allerdings nicht im Bereich der Selbstversorgung („Grundpflege“), der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag und gilt auch für Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege . Die Kostenerstattung in Höhe des Entlastungsbetrages wird von der Pflegekasse auf Antrag gewährt. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderjahr übertragen werden.

monatliche Leistung: Pflegegrad 1 - 5:   125 €