Leitfaden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland im Pflegebereich
Hilfestellung für Arbeitgeber
Der Inhalt dieser Seiten richtet sich an alle Arbeitgeber im Pflegebereich. Es soll eine Hilfestellung bei der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland, aber auch bei der Integration von internationalen Arbeitskräften sein.
Der digitale Leitfaden wurde von der Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh gemeinsam mit den Teilnehmenden des Arbeitskreises “Gewinnung, Anerkennung und Integration ausländischer Fachkräfte in der Pflege” erarbeitet.
Mitglieder des Arbeitskreises sind:
Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V.
Daheim e.V.
DRK Gütersloh
Diakonie Gütersloh e.V.
Ev. Perthes Stiftung
Ev. Johanneswerk
Holter Pflege GmbH
Klinikum Gütersloh
Kolping Akademie für Gesundheits- und Sozialwesen gGmbH
Kommunales Integrationszentrum, Kreis Gütersloh
Regionalagentur OstWestfalenLippe GmbH
ZAB Zentrale Akademie für Berufe im Gesundheitswesen GmbH
ZIG- Zentrum für Innovation in der Gesundheitswirtschaft Ostwestfalen-Lippe
Im Rahmen des Arbeitskreises wurden Good-Practice-Beispiele sowie Erfahrungen und Tipps aus der Praxis gesammelt. Diese werden im Leitfaden mit entsprechender Kennzeichnung zur Verfügung gestellt.
Neben den Vertreterinnen und Vertretern des Arbeitskreises haben auch die jeweiligen Fachleute aus den entsprechenden Bereichen (Ausländerbehörde Kreis Gütersloh, Jobcenter Kreis Gütersloh, Agentur für Arbeit Gütersloh) an den Inhalten des Leitfadens mitgewirkt.
Ziel ist es, für alle wesentlichen Punkte erste Informationen und weitere Anlaufstellen zu liefern, so dass dieser Leitfaden eine gute Grundlage bietet, um erfolgreich und langfristig Personal an das Unternehmen zu binden und auch die diversen bürokratischen Hürden zu überwinden.
Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Verlinkung relevanter Internetseiten und Broschüren
Make it in Germany
www.make-it-in-germany.com ist ein mehrsprachiges Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Es informiert zum einen Einwanderungsinteressierte, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können und beinhaltet es zahlreiche Informationen zum Leben in Deutschland.
Zum anderen informiert es Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über Möglichkeiten der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte. So gibt es u.a. einen Quick-Check für Arbeitgeber sowie die Vorlage einer Willkommensmappe mit allen wichtigen Informationen für die erfolgreiche Integration uvm. Darüber gibt es gesonderte Informationen explizit für die Einstellung von Pflegefachkräften aus dem Ausland.
Des Weiteren bietet die Datenbank über 100 Praxisbespiele zur Gewinnung internationaler Fachkräfte, u.a. auch mehrere Beispiele für die Gewinnung von Pflegekräften. Die Videos können nach Branche, Qualifikation sowie weiteren Kriterien gefiltert werden.
Werkzeugkoffer des Deutschen Kompetenzzentrums für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen
Das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) hat einen Werkzeugkoffer “Willkommenskultur und Integration für Arbeitgeber” entwickelt, um den Herausforderungen der sozialen, fachlichen und betrieblichen Integration zu begegnen. Der Werkzeugkoffer bietet Arbeitgebern anhand von 15 Anforderungsfeldern Orientierung. Der Werkzeugkoffer beinhaltet u.a. Informationen zum Recruiting, zum Anerkennungsprozess, zu Integration und zur Vermittlung.
Praxisbezogene Handreichung “Gewinnung, Anerkennung und Integration ausländischer Fachkräfte im Gesundheitswesen”
Noch vor der Einreise einer ausländischen Fachkraft sollte mit der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland Kontakt aufgenommen werden, um die jeweils geltenden Visabestimmungen abzuklären bzw. ein solches zu beantragen. Weitere Informationen dazu sowie Ihre Pflichten als Arbeitgeber finden Sie hier.
Nach der Beantragung eines Visums beteiligt die Auslandsvertretung vor Entscheidung in der Regel weitere Stellen, wie die Bundesagentur für Arbeit, die dem angebotenen Arbeitsverhältnis zustimmen muss. Die Voraussetzungen sind hier zu finden.
Die Beantragung eines Aufenthaltstitels/ Visums erfolgt in mehreren Schritten. Einen Überblick über den gesamten Visums- und Einreiseprozess ist hier zu finden.
Erfahrung aus der Praxis:
Bei einer knappen Beantragung besteht insbesondere aufgrund mehrerer durch die Auslandsvertretung zu beteiligender Stellen die Gefahr, dass über die Titelerteilung nicht mehr rechtzeitig entschieden und die Person dann nicht mehr in der Pflege eingesetzt werden kann, insofern sollte die Beantragung frühzeitig erfolgen.
Nach Erteilung eines Visums, welches auch Auskunft über die Berechtigung zu arbeiten gibt, ist die Einreise möglich. Da dieses jedoch lediglich für einen sehr begrenzten Zeitraum ausgestellt wird, sollte nach Ankunft in Deutschland sowie der melderechtlichen Anmeldung ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der für den Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde (ABH) (siehe Ansprechpartner und Zuständigkeiten) gestellt werden.
Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzulassung
Für die Arbeitsmarktzulassung ist der jeweilige Aufenthaltsstatus ausschlaggebend.
Der Aufenthaltstitel sollte deutlich vor Ablauf des Visums beantragt werden, da die Antragsbearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wichtige Hinweise:
Grundsätzlich ist bezüglich der Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit ausschlaggebend, was auf den ausländerrechtlichen Dokumenten, sprich dem elektronischem Aufenthaltstitel ("Plastikkkarte") und dem optionalen Zusatzblatt vermerkt ist. Auf letzterem können auch weitere Beschränkungen wie z.B. ein spezieller Arbeitgeber oder zeitlicher Arbeitsumfang geregelt sein. Dies muss der potentielle Arbeitnehmer vorlegen.
Sofern seitens des Arbeitsgebers Zweifel bezüglich der Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, wird empfohlen, Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde zu halten.
Bei ausländerrechtlichen Entscheidungen wird stets der konkrete Einzelfall betrachtet. Insofern empfiehlt es sich bei Bedarf frühzeitig Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen, um Unklarheiten individuell abzuklären. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall Besonderheiten zu berücksichtigen sind, die Abweichungen von den hier bereitgestellten Informationen zum allgemeinen Verfahren erforderlich machen.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Beschäftigung ist die zuständige Ausländerbehörde zu informieren. Die Meldung muss innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis über die Beendigung erfolgen, damit die Behörde prüfen kann, ob die Geltungsdauer des Aufenthaltstitels zu verkürzen ist.
Beschäftigungsverbot bei Duldung (nach § 60 a Abs. 6 Nr. 1 bis 3 AufenthG)
Ein Beschäftigungsverbot bei Duldung wird beispielsweise erteilt,
wenn die Einreise erfolgte, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen oder
die Person aus selbst zu vertretenden Gründen nicht abgeschoben werden kann.
Ob im Einzelfall ein Verbot besteht, ergibt sich aus der von der Ausländerbehörde ausgestellten Duldung.
Sonderfall Ausbildungsduldung
Berechtigter Personenkreis:
Inhaber einer Duldung seit mind. drei Monaten oder
Person, die während des laufenden Asylverfahrens eine qualifizierte Berufsausbildung begonnen hat und diese nach der Ablehnung des Asylverfahrens fortsetzen möchte.
Vorzulegende Unterlagen:
Berufsausbildungsvertrag (bereits zum Antragszeitpunkt)
Nachweis über Kammer-Eintrag bzw. Nachweis, dass die Eintragung beantragt wurde
Nachweis über die Identität, im besten Fall Nationalpass
Ausschlussgründe:
Ungeklärte Identität und fehlende Mitwirkung an der Identitätsklärung
Beschäftigungsverbot § 60a Abs. 6 AufenthG
Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen
Ausweisverfügung gem. § 53 AufenthG
Abschiebungsanordnung gem. § 58 AufenthG
Geldstrafen von insgesamt mehr als 50 Tagessätze oder mehr zu 90 Tagessätze nach AufenthG oder AsylG
Spätestens bei Abschluss der Ausbildung und Erteilung der sich anschließenden Aufenthaltserlaubnis gem. § 19d AufenthG ist die Passpflicht zu erfüllen
Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren ist in NRW aktuell mit erhöhten Kosten verbunden, verläuft in NRW aktuell aber nicht schneller (Stand: Oktober 2024).
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Hier finden Sie Informationen zur Zugangsvoraussetzungen und Anforderungen für die Ausbildungsberufe “Pflegefachfrau/-mann” sowie zur “Pflegehilfskraft”.
Rahmenbedingungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt
Anerkennungspartnerschaft
Möglichkeit der Beantragung der Anerkennung der beruflichen Qualifikation nach der Einreise, ohne das Anerkennungsverfahren aus dem Ausland gestartet zu haben
Die Erteilung ist an die in § 16d Abs. 3 aufgeführten Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot des Arbeitgebers zur Ausübung der entsprechenden Beschäftigung vorliegen.
Regelung für Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten (§19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. §22a BeschV)
Voraussetzung: Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes als Pflegehilfskraft/ bereits abgeschlossener Arbeitsvertrag
Vor der Beschäftigung ist ein Aufenthaltstitel zu beantragen (weitere Informationen zum Aufenthaltstitel s.u.). Hierfür ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung erforderlich (§22a BeschV).
Weitere Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegehilfskraft, die in Deutschland erworben oder als gleichwertig anerkannt wurde
Für Pflegehilfskräfte, die 45 Jahre und älter sind, gelten besondere Regelungen zum Mindesteinkommen und der Altersversorgung (§19c Abs. 1.4 AufenthG)
Im Rahmen des Arbeitskreises wurden erste Schritte sowie Tipps zur Anwerbung zusammengestellt. Die Liste beinhaltet die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rekrutierungswegen (Rekrutierung über Agentur, Eigenständige Rekrutierung, Individuelle Bewerbung und Ausschreibung), Vor- und Nachteile der Organisation der Anerkennung (Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang) und Informationen zum mit dem Rekrutierung und der Integration verbundenen Aufwand.
Formelle Schritte zu beruflichen Anerkennung (Zeitplan und Zuständigkeiten)
Das Klinikum Gütersloh hat ein Ablaufschema mit Darstellung der formellen Schritte zur beruflichen Anerkennung erstellt. Unterteilt sind die Schritte in die Kategorien “Antrag auf Anerkennung”, “Visum”, “Anreise und Ankunft in Gütersloh” und “Bildungsgutschein”. Dabei werden auch ganz praktische Schritte wie die Anmeldung bei der Krankenkasse, Termine bei der Stadt und Bank sowie die Bestellung einer Sim-Karte berücksichtigt. Im Ablaufschema werden auch die Zuständigkeiten (Kandidat/in; Arbeitgeber; Behörde; Sprach- und Pflegeschule) dargestellt.
Erfahrung aus der Praxis:
Die Anwerbung von ausländischen Fachkräften ist mit einer Dauer von ca. einem bis eineinhalb Jahren verbunden.
Weitere Ablauflisten:
Ausländische Fachkräfte rekrutieren in zehn Schritten
Rahmenbedingungen klären und im weiteren Verlauf berücksichtigen (rechtliche und Verfahrensbedingungen, Kosten, Zeit, Anerkennung, Arbeitsvertrag und Entwicklungsperspektive, Qualifizierung, Integration, betriebsinterne Kommunikation und Organisation, Rekrutierungskonzept – intern oder mit externen Dienstleistern etc.)
Auswahl und Beauftragung einer für das Rekrutierungsprojekt verantwortlichen Person im Unternehmen
Anforderungsprofil erarbeiten
Herkunftsland für die Personalsuche bestimmen und gegebenenfalls geeignete beziehungsweise notwendige Dienstleister beauftragen
Bewerbungs-, Einstellungs- und Onboarding-Verfahren gestalten
Stellenausschreibung erstellen
Stellengesuch veröffentlichen, zum Beispiel über die Bundesagentur für Arbeit
Bewerbungsgespräche organisieren und durchführen sowie parallel betriebsinterne Kommunikation vornehmen
Einleitung und/oder Unterstützung administrativer/behördlicher Schritte (zum Beispiel beim beschleunigten Fachkräfteverfahren und bei der Beantragung der beruflichen Anerkennung)
Einstellung vornehmen und Onboarding/Integration wie geplant starten
Der Kurzcheck der “Initiative Neue Qualität der Arbeit” und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales richtet sich schwerpunktmäßig an die Zielgruppe der geflüchteten Menschen. Die einzelnen Schritte der Anerkennung und Integration sind aber übertragbar.
Schritte der Rekrutierung aus dem Ausland
Die Anleitung von “Make it in Germany” erläutert schrittweise den Rekrutierungsprozess und was dabei zu beachten ist. Es beinhaltet Informationen von der Prüfung des Personalbedarfs, der Länderauswahl bis hin zu Veröffentlichung einer Stellenanzeige. Dafür wurde auch eine gesonderte Anleitung erstellt.
Wege der Rekrutierung von Pflegekräften aus Drittstaaten
Wenn Arbeitgeber Unterstützung bei der Gewinnung und Integration von internationalen Fachkräften haben möchten, können sie eine Vermittlungsagentur beauftragen. Dabei gibt es einerseits die Option eines staatlich organisierten Vermittlungsangebots, andererseits private Vermittlungsagenturen.
Das Gütesiegel “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” zeichnet anwerbende Agenturen und Arbeitgeber aus, die den Prozess der Anwerbung internationalen Personals partnerschaftlich, ethisch, fair und transparent gestalten. Die Erteilung des Gütesiegels erfolgt, wenn die Prüfkriterien für den Anwerbeprozess erfüllt werden. Die Prüfkriterien basieren auf einem Anforderungskatalog, der auf Grundlage internationaler und nationaler Anforderungen an eine ethisch vertretbare, faire und transparente Anwerbung erarbeitet wurde.
Das Gütesiegel bietet Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Orientierung bei der Auswahl von geeigneten Personalserviceagenturen, die bei der Gewinnung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland unterstützen.
Liste der Einrichtungen und Unternehmen, die nach erfolgreicher Prüfung mit dem RAL Gütezeichens “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” für eine ethische, faire und transparente Anwerbung internationaler Pflegefachkräfte ausgezeichnet wurden: Faire Anwerbung Pflege Deutschland (faire-anwerbung-pflege-deutschland.de)
WHO-Liste: Länder mit Anwerbeverbot für Pflegekräfte
Von der WHO werden vulnerable Länder identifiziert, in denen es einen kritischen Mangel im Gesundheitsbereich (Ärzte, Pflegekräfte etc.) gibt. Die Empfehlung der WHO, nicht aus diesen Ländern zu rekrutieren, wurde in Deutschland in den Paragraphen §§ 38-39 BeschV gesetzlich verankert und stellt somit ein klares Verbot dar. Das Anwerben und die Rekrutierung aus diesen Ländern ist nur der Bundesagentur für Arbeit erlaubt.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann gem. §404 Abs. 2 Nr. 9, Abs. 3 SGB III mit einem Ordnungsgeld von bis zu 30.000 € geahndet werde.
Nach §35 SGB III umfasst die Vermittlung alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Ausbildungssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses und Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. Seitens der Bundesagentur für Arbeit wurde ergänzt, dass darin auch Aktivitäten der Selbstsuche des Arbeitgebers eingeschlossen sind. Arbeitsvermittlung ist bei den benannten Aktivitäten auch dann erfüllt, wenn diese letztlich nicht zu einem Abschluss eines Arbeitsvertrags führen. Somit könnte allein die Weiterleitung einer Initiativbewerbung als Zusammenführung gesehen und im Falle einer Überprüfung ggf. mit Bußgeldern verbunden sein.
Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen
Ablauf, Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse, Anerkennung von Gesundheitsberufen als reglementierte Berufe
Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Für reglementierte Berufe (darunter zählen auch Pflege- und Gesundheitsberufe) ist die die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Schulabschlusses erforderlich.
Die Bezirksregierung Köln ist für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), also Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), zuständig.
Telefonische Erreichbarkeit: Mo & Mi 9:00- 11:30; Di 13:00- 15:00)
Die Anerkennung der Fachhochschulreife und Allgemeinen Hochschulreife ((Fach-) Abitur) erfolgt durch die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf.
Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf:
Das Anerkennungsverfahren für den Abschluss nach der 10. Klasse in Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln ist kürzer (erfolgt ca. innerhalb von vier Wochen) und ist für die Pflegeausbildung ausreichend. Das Anerkennungsverfahren für das Abitur in Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf dauert länger.
Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
"Berufliche Anerkennung von Gesundheitsfachberufen in NRW”
DerVortrag der Regionalen Anerkennungs- und Qualifizierungsfachberatungsstelle MOZAIK bündelt alle wesentlichen Informationen zur beruflichen Anerkennung von Gesundheitsfachberufen in NRW (Stand 15.11.2024).
Erfahrung aus der Praxis:
Organisation der Anerkennung
1) Kenntnisprüfung
+ Vorbereitungskurs einfacher zu organisieren, gleicher Standard, großes Angebot an Bildungsträgern, weniger benötigte Dokumente
- schwierigere Prüfung, bei wenig Stunden auf Bescheid evtl. länger
2) Anpassungslehrgang
+ bei gutem Zwischenbescheid recht kurz, individuell angepasst, praxisorientierter
- durch individuelles Programm aufwändig zu organisieren, Entsendung zu anderen Praxispartnern verhindert evtl. Bindung, häufig länger als Vorbereitungskurs auf Kenntnisprüfung
Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang können über Bildungsgutscheine gegenfinanziert werden. Wichtig ist die AZAV Zertifizierung der Bildungsmaßnahme. Bei einigen Bildungsträgern kann ein B2-Kurs dazu gebucht werden, der dann auch Teil gegenfinanziert ist.
Weitere Informationen:
Arbeitsgenehmigung und Anerkennung von Abschlüssen
Eine Aufenthaltserlaubnis wird nur erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung der Tätigkeit zustimmt (§ 39 AufenthG).
Ausnahmen regeln Gesetze, die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarungen.
Verfahren
Erforderliche Unterlagen (mindestens)
Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen
Zustimmungsanfrage der Ausländerbehörde über internes Verfahren
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Arbeitsvertrag
ggf. Anerkennung Berufsabschluss
Keine Schlechterstellung im Vergleich zu inländischen Mitarbeitenden
„Ortsüblichkeit der Beschäftigungsbedingungen“
Ablauf des Anerkennungsverfahren:
Das Ablaufschema stellt den Ablauf des Anerkennungsverfahrens nach Bundesrecht dar.
Berufliche Anerkennung
Mit der Anerkennung wird eine ausländische Berufsqualifikation einer deutschen rechtlich gleichgestellt.
Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Bei Berufen im Bereich Pflege und Gesundheit handelt es sich um reglementierte Berufe. Für diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig.
Gleichwertigkeitsprüfungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Hier sind sowohl die Anbieter von Anpassungsmaßnahmen als auch das Formular zur Anmeldung der Eignung-/ Kenntnisprüfung zu finden.
Elektronisches Verfahren zur Anerkennung
Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gibt es zwei elektronische Verfahren (EBA und EA):
1. Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist ein vollelektronisches Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Ländern der EU und des EWR. Der EBA ist ein elektronischer Nachweis über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Der Nachweis berechtigt allerdings nicht automatisch zur Berufsausübung, da dafür je nach Beruf weitere Kriterien wie z.B. persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse erfüllt sein müssen. Der EBA kann u.a. auch für den Beruf der Pflegefachfrau/ des Pflegefachmannes beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über das EU-Portal “Ihr Europa”.
2. Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist ein Online-Service für Dienstleister und Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Dort erhalten Arbeitgeber Unterstützung bei allen Verfahren und Formalitäten, die in Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind.
Weitere Informationen zu Zugangsvoraussetzungen für internationale Pflegefachkräfte
Pflegeberufe gehören in Deutschland zu den reglementierten Berufen. Wer in Deutschland in Pflegeberufen dauerhaft arbeiten möchte, benötigt eine staatliche Zulassung zur Berufsausübung. In der Regel müssen daher einige formale Anforderungen erfüllt sein, um als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe
Die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) bietet Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Personalserviceagenturen eine kostenfreie, wettbewerbsneutrale Erstberatung an. Im Dialog wird der Bedarf konkretisiert, Verfahrenswege vorgeschlagen und ein Zeitrahmen ermittelt. Die Agentur übernimmt eine Lotsenfunktion durch die Prozesse zur Berufsanerkennung, Arbeitsmarktzulassung und Einreise.
Hier finden Sie Antworten auf erste Fragestellungen.
Hier können Sie Kontakt für ein kostenfreies Erstgespräch aufnehmen.
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA):
Die ZSBA richtet sich an Fachkräfte, die im Ausland leben und von dort den Antrag auf Anerkennung stellen. Sie dient den Antragstellenden vor und während des gesamten Anerkennungsverfahrens als zentraler Ansprechpartner und macht das Verfahren transparenter und effizienter.
Dabei ist zu beachten, dass es sich dabei um ein unverbindliches Serviceangebot und keine einheitliche oder zuständige Stelle darstellt. Die ZSB trifft somit keine Entscheidung über die Anerkennung und löst keine Fristen aus, wenn sie Dokumente zur Vorprüfung entgegennimmt.
Aufgaben der ZSBA:
Beratung zum Verlauf des Anerkennungsverfahrens
Unterstützung der Antragstellenden bei der Festlegung des passenden Referenzberufs
Standortberatung: Klärung mit den Antragstellenden, in welchem Bundesland sie arbeiten und den Antrag stellen wollen
Unterstützung bei der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente
Vorabprüfung, ob die Dokumente vollständig sind; Weiterleitung des Antrags auf Anerkennung an die zuständige Stelle
Information über Aufenthaltstitel, die im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren stehen
Fachkräfte sollten vor der Beratung den Registrierungsbogen ausfüllen und diesen, einen Lebenslauf und das Abschlusszeugnis an die oben genannte E-Mail-Adresse senden.
Regionale Anerkennungs - und Qualifizierungsfachberatungsstelle MOZAIK
MOZAIK gemeinnützige Gesellschaft für interkulturelle Bildungs- und Beratungsangebote mbh
Zuständig für die Region Bielefeld, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Minden-Lübbecke
Weitere Informationen zu MOZAIK sowie Möglichkeiten der Beratung vor Ort und Online- Gruppeninformationsveranstaltungen sind in der Präsentation vom 15.11.2024 zu finden.
Dort bekommen Sie Auskunft zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Einreise und Aufenthalt sowie Deutsch lernen im In- und Ausland. Ebenso werden Fragen zur Jobsuche, Arbeit und Beruf beantwortet.
Weitere Informationen sowie die Sprechzeiten finden Sie auf der Internetseite.
Informationsportale zur Anerkennung
Die folgenden drei Informationsportale stellen zentrale Informationsangebote zum Thema “Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen” dar:
“Anerkennung in Deutschland”ist das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Es beinhaltet Informationen für Fachkräfte, wie und wo Sie Ihren Beruf anerkennen lassen können. Aber auch Informationen für Fachkräfte zur Beschäftigung von Fachkräften mit ausländischer Qualifikation. Das Portal bietet auch einen Anerkennungs-Finder an.
“anabin” stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.
Das “BQ-Portal” bietet Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen, die in Deutschland im Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe angesiedelt sind.
Gleichwertigkeitsfeststellung und Berufserlaubnis in Pflege- und Gesundheitsberufen
Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe der Bezirksregierung Münster:
Tel.: 0251/ 411 244 (Mo bis Fr von 09:00 bis 14:00 Uhr)
Erforderliche Sprachkenntnisse und Anerkennungsmodalitäten
Erforderliche Sprachkenntnisse und Anerkennungsmodalitäten
Die erforderlichen Sprachkenntnisse werden über das Anerkennungsverfahren geregelt. Für Pflege- und Gesundheitsberufe ist zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung / der Berufsausübungserlaubnis mindestens ein Nachweis über einen deutschen Sprachstand auf B2-Niveau sowie ein Nachweis über Fachsprachkenntnisse notwendig.
Die Sprachkenntnisniveaus müssen zum Teil bereits im Ausland erworben werden. Dies beinhaltet auch das Ablegen entsprechender Prüfungen, da für bestimmte Visa und Aufenthaltstitel bestehende Deutschkenntnisse erforderlich sind.
In einigen Ländern wird Pflegekräften ein Visum mit B1-Nachweis ausgestellt. Für die Anerkennung in Deutschland ist allerdings ein B2-Nachweis erforderlich.
Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse werden im Visumsverfahren nur Sprachzertifikate anerkannt, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Assocation of Language Testers in Europe beruhe.
Aktuell werden Sprachzertifikate der folgenden Anbieter anerkannt:
Das Prüfungsdatum sollte nicht länger als ein Jahr zurück liegen. Sofern einzelne Module wiederholt worden sind, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls.
Alle Prüfungen müssen bei demselben Anbieter abgelegt worden sein.
In Deutschland abgelegte Sprachprüfungen können anerkannt werden, wenn sie von einem der oben genannten Prüfungsanbieter oder einem ihrer Prüfungslizenznehmer durchgeführt wurden und die Sprachzeugnisse entsprechend ausgestellt wurden. Sprachzertifikate von anderen Sprachschulen, auch wenn sie über die Zulassung zur Durchführung von Integrationskursen verfügen, sind nicht anerkennungsfähig.
Davon ausgenommen sind Zeugnisse für Fachsprachenprüfungen, sofern diese von einem dafür zugelassenen Prüfinstitut ausgestellt wurden.
Erfahrung aus der Praxis:
Die Erfahrungen zeigen, dass Sprachzertifikate nicht aussagekräftig für Sprachkenntnisse sind.
Hierbei ist insbesondere zu beachten, wann das Zertifikat erworben wurde.
Erwerb von Sprachkenntnissen, Berufssprachkurse
Erklärung der Niveaustufen für Sprachkompetenzen
Im gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen sind die Sprachkompetenzen in sechs Niveaustufen (A1 bis C2) beschrieben.
Grundlage für eine berufsbezogene Sprachförderung im Kontext von Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse für Gesundheitsfachberufe (Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Entbindungspfleger/Entbindungspflegerinnen und Physiotherapeuten/ Physiotherapeutinnen)
Erwerb der Berufssprache (Alltagssprache, Pflegejargon, Fachsprache)
Zielgruppe: Die Teilnehmenden eines Spezialkurses im Berufsfeld der nichtakademischen Gesundheitsberufe sind zugewanderte Personen mit Deutsch als Zweitsprache, die
über eine im Herkunftsland abgeschlossene Ausbildung der Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege oder Physiotherapie verfügen,
ein B1-Zertifikat einer ALTE zertifizierten Prüfung oder ein B1-Zertifikat vorlegen können, das von einem ALTE-akkreditierten Testinstitut erstellt worden ist und das nicht älter als 6 Monate ist
im Rahmen der Anerkennung ihres Berufes beabsichtigen, bei den jeweiligen Landesbehörden einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses zu stellen oder dies bereits getan haben
die Aufnahme einer Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger, Entbindungspflegerin/Entbindungspfleger, Physiotherapeutin/Physiotherapeut anstreben oder bereits als Pflegehelferin/Pflegehelfer bzw. Assistenz in einem Gesundheitsberuf beschäftigt sind und/oder sich derzeit in einer Anpassungsmaßnahme oder in einer Vorbereitungsmaßnahme auf eine Kenntnisprüfung (Gesundheits- und Krankenpflege, Physiotherapie, Entbindungspflege) befinden und sprachliche Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss benötigen
Mind. Teilnehmendenzahl: Start ab einer Teilnehmendenzahl von 3 Personen, aus Praktikabilitätsgründen werden mind. 7 Teilnehmende angestrebt
B2 Berufssprachkurs mit der Ausrichtung Pflege
Zielgruppe: Personen, die in der Pflege tätig sind (Beschäftigte oder Auszubildende); Teilnehmende müssen über das Ausgangsniveau B1 verfügen, um an dem Kurs teilnehmen zu können
Mind. Teilnehmendenzahl: Start ab einer Teilnehmendenzahl von 7 Personen
Berufssprachkurse für Auszubildende (Azubi Piloten)
Zielgruppe: Auszubildende (in anerkannten Ausbildungsberufen in der Pflegebranche, die nach § 57 Abs. 1 SGB III förderfähig sind) (Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe: https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/19128)
Umfang: 100 bis 150 Unterrichtseinheiten
Kursende/Prüfung: Abschluss des Kurses ohne Zertifikate
Ziel ist es, die Auszubildenden erfolgreich auf die Prüfungen im Rahmen der Ausbildung vorzubereiten
Angebot für Beschäftigte, die über einen Arbeitsvertrag verfügen
Ziel ist, den berufsbegleitenden Spracherwerb für Beschäftigte und Unternehmen attraktiver zu gestalten und den Einstieg im Betrieb auch bei noch geringeren Deutschkenntnissen zum Erfolg zu führen. Fokus ist hier das berufsbezogene Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug.
Zielgruppe:Erwachsene Personen mit Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache,
die mindestens das Sprachniveau A2 nachweisen können und
den Integrationskurs abgeschlossen haben oder das Niveau B1 (GER) nachweisen können und
sich bereits in einer Beschäftigung befinden und sprachliche Unterstützung zur Einarbeitung, zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes bzw. zur Verbesserung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten benötigen oder die Aufnahme einer konkreten Tätigkeit in Aussicht haben (ab Zusage des Arbeitgebers) oder sich in Vorbereitung auf eine solche konkrete Beschäftigung (Arbeitsvertrag) befinden und dafür ihre Deutschkenntnisse ausbauen bzw. spezifizieren möchten oder sich in einer arbeitsvorbereitenden Maßnahme beim Arbeitgeber oder Träger mit jeweils klarem Bezug zu einer bestimmten Tätigkeit/einem bestimmten Beruf befinden und sprachliche Unterstützung benötigen
Umfang: 100 bis 150 Unterrichtseinheiten, i.d.R. in Teilzeit
Mind. Teilnehmendenzahl:Start ab 3 Personen, aus Praktikabilitätsgründen werden mind. 7 Teilnehmende angestrebt
Beschäftigte, die über ein zu versteuerndes Einkommen von über 20.000 € bzw. bei gemeinsamer Veranlagung über 40.000 € verfügen, zahlen einen Kostenbeitrag
Für Auszubildende sind die Berufssprachkurse immer kostenfrei
100 Fachbegriffe:
Die häufigsten Fachbegriffe aus dem Bereich Gesundheit und Pflege finden Sie hier.
Online Deutsch-Kurse:
Verschiedene Anbieter bieten Online-Kurse oder Lernmaterialien im Internet für verschiedene Sprachniveaus an:
Das Goethe-Institut bietet auf der Plattform “Mein Start in Deutschland” Deutschübungsmaterialien, Online-Veranstaltungen sowie Informationsmaterialen für ein gutes Ankommen in Deutschland für Auszubildene oder Fachkräfte aus Drittstaaten.
App "Ankommen in Deutschland"
Die App “Ankommen in Deutschland” ist ein gemeinsames Projekt des Goethe-Instituts, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, des Bayrischen Rundfunks sowie der Bundesagentur für Arbeit. Die App ist ein Wegbegleiter für das Leben in Deutschland und beinhaltet einen integrierten Deutschkurs. Sie ist in folgenden Sprachen verfügbar: Arabisch, Englisch, Farsi, Französischund Deutsch.
Soziale und berufliche Integration
Wie kann der Arbeitgeber unterstützen? Welche Hilfsangebote gibt es?
Soziale Integration
Wegweiser, Checklisten und Tipps
Integrationswegweiser des Kreises Gütersloh
Der Integrationswegweiser des Kreises Gütersloh bietet einen strukturierenden Überblick über die Vielzahl der Angebote im Bereich Integration und Neuzuwanderung.
Informationen zu Freizeitangeboten
Informationen zum Leben in Deutschland, zu Freizeitangeboten und wie Sie neue Menschen kennenlernen können: Freizeit (make-it-in-germany.com)
Podcast “Hallo.Danke.Ja” mit Erfahrungsberichten
Der Podcast “Hallo.Danke.Ja” bietet eine Plattform für Geschichten von Pflegepersonal, die einen Neuanfang in Deutschland wagen.
Werkzeugkoffer “Willkommenskultur und Integration für Arbeitgeber”
Das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) hat einen Werkzeugkoffer “Willkommenskultur und Integration für Arbeitgeber” entwickelt, um den Herausforderungen der sozialen, fachlichen und betrieblichen Integration zu begegnen. Dabei wird auch das Thema der gesellschaftlichen Teilhabe aufgegriffen.
Willkommensmappe
Das Portal “Make it in Germany” bietet eine vorgefertige, individualisierbare Willkommensmappe mit relevanten und geprüften Informationen für einen erfolgreichen Start der neuen Fachkraft in Deutschland. Inhalte sind u.a. Informationen über das Unternehmen und den Arbeitsalltag, über das Leben in Deutschland und der Region (z.B. Wohnungssuche, Mobilität, Kinderbetreuung), über erste Schritte in Deutschland (Behördengänge, Versicherungen, Steuern)
Durch die Postleitzahl-Suche ist die Auswahl örtlicher Angebote möglich.
Bei der Suche nach Integrationskursen kann zudem nach Kursart, Kursform, Unterrichtszeiten, Kursen in Teil- und Vollzeit sowie freien Plätzen gefiltert werden.
Die Integrationsagentur und die Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit des AWO Kreisverbandes Gütersloh e. V.
Die Integrationsagentur (IA) ist ein unabhängiges Angebot des AWO Kreisverbandes Gütersloh e. V. zur strukturellen Integrationsförderung. Zielgruppe sind alle (zugewanderten) Menschen, Ämter und Behörden oder andere Einrichtungen mit migrationsspezifischen Anliegen. Das Ziel der Integrationsagentur ist Förderung von Teilhabe und Chancengleichheit aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft.
Als Teil der Integrationsagentur dient die Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit (ADA) als Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffenen Menschen und als Kooperationspartnerin für Institutionen, Einrichtungen und Vereinen, die mit Diskriminierungspraktiken konfrontiert sind und/oder sich mit dem Thema Diskriminierung auseinandersetzen.
Die Suchmaschine ermöglicht die Suche nach kostenlosen Beratungsstellen, Sprachcafés und anderen Angeboten in der Nähe.
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) - Case Management
Ziel ist es, Menschen mit Einwanderungsgeschichte, neuzugewanderte Menschen, oder Menschen, die zukünftig in das Kreisgebiet einreisen, eine bedarfsgerechte Angebotslandschaft zu bieten, um ihre Integration zu erleichtern.
Das Case Management erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslagen und Bedarfe die Integration der zugewanderten Menschen.
Im Kreis Gütersloh sind Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in circa 80 Migrantenorganisationen gut organisiert. Dabei sind fast alle Kulturen und Herkunftsländer vertreten. Die Migrantenorganisationen ermöglichen Begegnungen und fördern durch weitere Aktivitäten das Zusammenleben der Kulturen und die Integration.
Das Netzwerk der Migrantenorganisationen im Kreis Gütersloh trägt zur gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Migrationsgeschichte bei und fördert insgesamt das Zusammenleben und die Integration.
Werkzeugkoffer “Willkommenskultur und Integration für Arbeitgeber”
Das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) hat einen Werkzeugkoffer “Willkommenskultur und Integration für Arbeitgeber” entwickelt, um den Herausforderungen der sozialen, fachlichen und betrieblichen Integration zu begegnen.
INGE “Integration im Gesundheitswesen” Praxishandbuch
Das Handbuch bietet Krankenhäusern, Pflege- und Bildungseinrichtungen einen Werkzeugkasten mit vielfältigen Informationen und Instrumenten, die die Integration unterstützen – von der ersten beruflichen Orientierung bis hin zum Berufseinstieg.
Checklisten und Tipps zum Onboarding und zur Integration ausländischer Fachkräfte
Trainingshandbuch “Erfolgreiche Integration von internationalen Fachkräften”
Das Trainingskonzept der IQ Fachstelle Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung fördert die berufliche sowie soziale Integration und langfristige Bindung von internationalen Fachkräften. Zu den Zielen des Trainings gehören neben der Vermittlung relevanter Informationen zu Internationalisierung und Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch die vielfaltsorientierte Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitenden und die Auseinandersetzung mit Unterschieden und Gemeinsamkeiten in Kommunikations-, Konflikt- und Arbeitsstilen
Good-Practice aus dem Arbeitskreis:
Einarbeitungsleitfaden “Pflege international” des Klinikum Gütersloh
Das Klinikum Gütersloh hat den entwickelten Einarbeitungsleitfaden für internationale Pflegekräfte zur Verfügung gestellt. Bevor ausländische Fachkräfte auf den Stationen eingesetzt werden, erhalten sie zentrale Informationen zu grundsätzlichen Themenbereichen. Ziel ist, dass sie vorab ein Basisvorwissen zu Abläufen erwerben.
“Onboarding-Buddy” - Ein Pilot-Konzept zur Implementierung eines Patensystems in die Einrichtungen der stationären Altenhilfe des Ev. Johanneswerks
Das Evangelische Johanneswerk hat ein Onboarding-Konzept für einen erfolgreichen Start internationaler Auszubildender und neuer Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund in die berufliche Entwicklung sowie die Integration in das Unternehmen entwickelt. Es beinhaltet verschiedene Maßnahmen und Aktivitäten, die dabei helfen, sich mit der Kultur, den Arbeitsabläufen und den Erwartungen des Unternehmens vertraut zu machen. Onboarding-Buddys begleiten neue Auszubildene und Mitarbeiter/innen auf sozialer und emotionaler Ebene.
Recruiting internationaler Azubis als Strategie
Das o.g. Onboarding-Buddy-Konzept ist im Rahmen des Projektes “Zukunftswerk Leben und Gesundheit” des Evangelischen Johanneswerk entstanden. Im Rahmen des Projektes werden Maßnahmen und Konzepte für die Integration internationaler Auszubildender entwickelt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Erfahrung aus der Praxis:
Rekrutierung und Integration sind aufwändige Themen, die nicht nebenbei erledigt werden können. Es empfiehlt sich, eine hauptverantwortliche Person zu definieren und gleichzeitig klar zu kommunizieren, das viele Bereiche der eigenen Organisation einbezogen werden und zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen (z.B. Kolleg/Innen in der Pflege, Praxisanleitung, Betriebstechnik, Einkauf, Personalabteilung).
Beratungsstellen
Regionale Integrationsnetzwerk IQ-NRW OST
Das IQ-Netzwerk bietet Beratung, Begleitung, Qualifizierung, Vernetzung und Schulung mit dem Ziel die Arbeitsmarktchancen von Menschen ausländischer Herkunft zu verbessern und die Integration ausländischer Fachkräfte in OWL zu erleichtern.
Beratung zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen
Beratung “Faire Integration”
Die Beratungsstellen von Faire Integration beraten und informieren Geflüchtete und Drittstaatler/innen (die nicht aus der EU kommen) bei sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen
Zielgruppe: Betriebe, Unternehmen, Einrichtungen und deren Mitarbeiter*innen Ziel: Abbau struktureller Hürden und weiterer Nachteile zur Sicherung einer längerfristigen Beschäftigung von Menschen ausländischer Herkunft
Inhalt: Kommunikative Bedarfserhebung; Beratung in Bezug auf Deutschförderung und Sprachcoaching; Sensibilisierungsveranstaltungen zu Themen aus dem Bereich Kommunikation am Arbeitsplatz
Beratungssprachen:Deutsch, Russisch, Englisch
Beruflicher Einwanderungs-Begleitungsservice durch Migrantenorganisationen in OWL - Ausländische Fachkräfte informieren und binden
Ziel: Überwindung struktureller Hürden bei der Fachkräftegewinnung; Verbesserung der beruflichen und sozialen Integration von Fachkräften
Inhalt: Serviceangebot für KMU: Begleitung der beruflichen Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland; mehrsprachige Begleitung von Fachkräften aus dem Ausland durch Migrantenorganisationen; Entwicklung von Sozial- und Freizeitangeboten für ausländische Fachkräfte und deren Familien
Darunter zählen Informationen und Tipps zur Wohnungssuche, zur Wohnungsbesichtigung, zu erforderlichen Dokumenten für das Mieten einer Wohnung, zu Mietkosten und dem Mietvertrag.
Der Ratgeber “Auf Wohnungssuche in Deutschland” des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beinhaltet ebenfalls Informationen zur Wohnungssuche in Deutschland.
Good- practice aus dem Arbeitskreis:
Erfahrung zum Thema Wohnen: Das Thema Wohnen ist elementar wichtig und gleichzeitig ist das Bereitstellen von Wohnraum aufwändig. Die Auflistung beinhaltet Überblick über verschiedene Erfahrungen und praktische Tipps zum Thema Wohnen.
Wichtiger Hinweis:
Bestimmte Aufenthaltstitel können mit Wohnsitzauflagen verbunden sein. Diese gilt es entsprechend zu berücksichtigen oder eine Änderung zu beantragen.
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Der Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag.
Antragsformulare und Hinweise für den Wohngeldantrag finden Sie hier.
Die Beantragung des Wohngeld erfolgt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes.
Ebenfalls finden sich dort Informationen zu verschiedenen Angeboten, Tickets und den damit verbundenen Kosten, darunter auch das Deutschlandticket.
Leben in Deutschland, Behördengänge und andere Formalitäten
Bürgerbüro, Konto, Krankenversicherung...
Antworten von A-Z zum Leben in Deutschland
Die Info-Plattform handbookgermany.de gibt Antworten von A-Z zum Leben in Deutschland. Die Antworten sind in Texten, Videos und Podcasts sowie in neun verschiedenen Sprachen verfügbar. Es gibt sowohl Tipps zur Wohnung, Gesundheit, Kita, Studium und vielem mehr.
Über die Community-Plattform „Together in Germany“ können im mehrsprachigen Forum anonym darüber hinausgehende Fragen gestellt werden. Diese werden vom Expertinnen-/Experten-Team beantwortet.
Ablauf / Prioritätenliste zum Ankommen in Deutschland
Im Rahmen des Arbeitskreises wurde eine Liste zum Ablauf und zu Prioritäten des Ankommens in Deutschland erstellt.
Die Plattform “Handbook Germany” beschreibt die ersten Schritte in Deutschland und beinhaltet Informationen zur Anmeldung eines Wohnsitzes, Eröffnung eines Bankkotos usw.
Die Willkommensmappe des Portals “Make it in Germany” (Verlinkung: s.u.) beinhaltet ebenfalls erste Schritte in Deutschland.
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Jede Person, die in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies bei dem Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts tun.
Eine Meldebescheinigung ist ein Nachweis der Wohnung. Diese wird u.a. für die Eröffnung eines Bankkontos benötigt. Eine Meldebescheinigung kann in der Regel beim zuständigen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt beantragt werden. Dies ist meistens in der Stadt oder Gemeinde, in der man gemeldet ist, möglich.
In Deutschland gilt eine allgemeine Versicherungspflicht. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie Mitglied einer Krankenkasse sein. Ihre Krankenkasse bezahlt in der Regel die Kosten, die durch Ihre Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte entstehen und beteiligt sich an den Kosten für Ihre Medikamente oder bezahlt diese komplett
Neben des gesetzlichen Sozialversicherungen gibt es weitere freiwillige Versicherungen. Dazu zählt beispielsweise die private Haftpflichtversicherung als Schadenssicherung.
Informationen zum Kennenlernen von Deutschland wie die deutschen Bundesländer, Politik, Demokratie, Wirtschaft usw.: Deutschland kennenlernen
Willkommensmappe
Das Portal “Make it in Germany” bietet eine vorgefertige, individualisierbare Willkommensmappe mit relevanten und geprüften Informationen für einen erfolgreichen Start der neuen Fachkraft in Deutschland. Inhalte sind u.a. Informationen über das Unternehmen und den Arbeitsalltag, über das Leben in Deutschland und der Region (z.B. Wohnungssuche, Mobilität, Kinderbetreuung), über erste Schritte in Deutschland (Behördengänge, Versicherungen, Steuern)
Die App “Ankommen in Deutschland” ist ein gemeinsames Projekt des Goethe-Instituts, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, des Bayrischen Rundfunks sowie der Bundesagentur für Arbeit. Die App ist ein Wegbegleiter für das Leben in Deutschland und beinhaltet einen integrierten Deutschkurs. Sie ist in folgenden Sprachen verfügbar: Arabisch, Englisch, Farsi, Französischund Deutsch.
Die Migrationsberatungsstellen (zu finden unter der Kategorie “Soziale Integration”, Beratungsstellen) beraten ebenfalls ausführlich zum Leben in Deutschland sowie zu sozialen Integration.
Erfahrung aus der Praxis:
Es empfiehlt sich, im Unternehmen eine Ansprechpersonen für Fragen rund um das Leben in Deutschland zu benennen. Die Erfahrungen zeigen, dass viele Fragen rund um das Lüften, die Mülltrennung, das Pfandsystem usw. auftauchen. Ebenso ist eine enge Begleitung z.B. bei Behördengängen, beim ersten Einkauf und ggf. auch bei Freizeitaktivitäten wie dem Besuch im Fitnessstudio erforderlich.
Finanzierung und Förderung
Wie werden Arbeitgeber finanziell unterstützt?
Angebote der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters
Regelförderung nach dem SGB II/III durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter
Zugangsmöglichkeiten für Anerkennungssuchende zum SGB II/III unterscheiden sich nach dem Herkunftsland und Aufenthaltsort, stehen aber grundsätzlich folgenden Personengruppen zur Verfügung:
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Berufsqualifikation
Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
Personen mit Daueraufenthalt-EU nach §9a Aufenthaltsgesetz
Personen mit Daueraufenthalt-EU nach §38a Aufenthaltsgesetz
Drittstaatsangehörige im Inland mit einem Aufenthaltstitel, der einen Arbeitsmarktzugang beinhaltet
Neu eingereiste Personen, die eine Qualifizierung im Kontext der Anerkennung in Deutschland machen
Beschäftigte, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Vermittlungsbudget: z.B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Übersetzungskosten, anfallende Kosten für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Förderung der beruflichen Weiterbildung: Qualifizierungen im Kontext der beruflichen Anerkennung, abschlussorientierte Weiterbildungen in Voll- oder Teilzeit. Dazu gehören Ausgleichsmaßnahmen für reglementierte Berufe und Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung, berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen, Umschulungen bei einem Träger und betriebliche Einzelumschulungen
Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Antragstellung durch den Arbeitgeber): Es können abschlussorientierte Qualifizierungen und Maßnahmen der beruflichen Anerkennung durchgeführt werden. Zuschussfähig: Arbeitsentgelt, Lehrgangskosten, mit der Qualifizierung zusammenhängende Kosten (z.B. Fahrtkosten, Lehrmaterial)
Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang können über Bildungsgutscheine gegenfinanziert werden. Wichtig ist die AZAV Zertifizierung der Bildungsmaßnahme. Bei einigen Bildungsträgern kann ein B2-Kurs dazu gebucht werden, der dann auch Teil gegenfinanziert ist.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit bietet zahlreiche Informationen zu Möglichkeiten für Menschen aus dem Ausland für den beruflichen Start in Deutschland.
Agentur für Arbeit Gütersloh
Agentur für Arbeit Gütersloh
Beratung
zum Arbeitsmarkt
zu finanziellen Fördermöglichkeiten
zur Personalgewinnung (Rekrutierungswege)
zur betrieblichen Personalentwicklung (z.B. Weiterbildungsberatung)
Zur nachhaltigen Mitarbeiterbindung (insbesondere, aber nicht nur, flexible Arbeitszeitgestaltung oder altersgerechte Arbeitsplätze)
Zum Erhalt von Arbeitsplätzen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld)
Vermittlung
von Arbeitskräften aus dem In- und Ausland
von Auszubildenden aus dem In- und Ausland
von Kontakten in anderen Institutionen
Was
Wie
Bedarf ermitteln und Kontakt aufnehmen
Anruf, E-Mail, e-Service auf www.arbeitsagentur.de, persönlich …
Stellenangebot schalten
Online oder mit Unterstützung des Arbeitgeber-Services
Fort- und Weiterbildung (seit 2025 Förderung ausschließlich über die Agentur für Arbeit)
Beschäftigungsbegleitende Betreuung
Organisation von Speeddatings
Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Probebeschäftigung (Menschen mit Behinderungen)
Allgemeine Beratungsleistungen
Unternehmens- und Vermittlungsservice des Jobcenters des Kreises Gütersloh
Der Unternehmens- und Vermittlungsservice des Jobcenters ist zentraler Ansprechpartner für Arbeitgeber im Kreis Gütersloh und bietet Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen an.
Darüber hinaus bietet der Unternehmens- und Vermittlungsservice Folgendes:
Der Unternehmens- und Vermittlungsservice als Bindeglied zwischen Jobcenter-Arbeitsvermittlung und Arbeitgebern im Kreis Gütersloh
Stärkung der Bewerbenden-orientierten Vermittlung in nachhaltige versicherungspflichtige Beschäftigung
Stärkung der betriebsnahen Heranführung von Kundinnen und Kunden an den Arbeitsmarkt
Intensivierung der Begleitung von Integrationskundinnen /-kunden und Arbeitgebenden im Vermittlungs-/Matchingprozess
Personen, die Anerkennung oder eine Zeugnisbewertung beantragen wollen und geringes Einkommen haben, können finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten. Auch die Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen können gefördert werden.
Mit der Qualifizierungsförderung werden Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen gefördert , die im Rahmen der Anerkennung zur vollen Gleichwertigkeit führen sollen.
Was ist zu beachten?
Es handelt sich um eine der Regelförderung nachrangige Fördermöglichkeit
Förderfähig sind Personen mit Hauptwohnsitz/ gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Die Antragstellung für den Anerkennungszuschuss muss vor dem Antrag auf Anerkennung, für die Qualifizierungsförderung vor dem Start der Qualifizierung erfolgen. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden.
Förderprogramm IQ - Integration durch Qualifizierung
Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung der nachhaltigen und bildungsadäquaten Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt- unabhängig vom Aufenthaltstitel.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der beruflichen Anerkennung werden kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie Qualifizierungen (Anpassungslehrgänge für reglementierte Berufe, Anpassungsqualifizierung für nicht reglementierte Berufe) und Qualifizierungsbegleitung angeboten.
Zudem ist eine nachrangige Individualförderung bei fehlender Eigenleistungsfähigkeit durch das IQ -Förderprogramm möglich. Darüber können Fahrt-, Übernachtungskosten sowie Kosten für Lehr- und Lernmittel und projektbezogene individuelle Bedarfe wie z.B. Arbeitskleidung, Gesundheitszeugnisse übernommen werde. Voraussetzung ist, dass die Person bereits Teilnehmende eines IQ-Teilvorhabens ist. Es gilt eine Einkommensgrenze von 29.000 Euro brutto (alleinstehend) bzw. 43.000 € brutto (verheiratet, verpartnert). Die Leistungen der Individualförderung sind je nach Teilvorhaben unterschiedlich ausgestaltet und budgetabhängig.
Was ist zu beachten?
Es handelt sich um eine der Regelförderung nachrangige Fördermöglichkeit
Eine verbindliche Förderzusage ist erst nach Einreise möglich
Alle Informationen gelten für die aktuelle Förderrunde bis 31.12.2025
Das Aufstiegs-BaföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.
Neben Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsbürgerschaft können auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, finanzielle Unterstützung erhalten.
Bei Fragen steht die folgende Infohotline kostenfrei zu Verfügung: 0800/ 622 36 34 (Mo bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr / Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr)
Bildungscheck
Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Winter 2024/2025 zur Verfügung stehen.
Die rund um die berufliche Anerkennung und Qualifizierung entstanden Kosten können in der Einkommenssteuererklärung zur nachträglichen finanziellen Entlastung angegeben werden.