Haustiere (Mitbringen eigener Tiere nach Absprache möglich)
Hauszeitung
Versorgung der Wäsche (Reinigen, Nähen)
Preise
Einzelzimmer (Kat. 1)
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegekosten
€ 27,45
€ 33,75
€ 49,92
€ 66,78
€ 74,34
+ Ausbildungsplatzumlage
€ 4,85
€ 4,85
€ 4,85
€ 4,85
€ 4,85
+ Unterkunft und Verpflegung
€ 27,30
€ 27,30
€ 27,30
€ 27,30
€ 27,30
+ Investitionskosten
€ 15,37
€ 15,37
€ 15,37
€ 15,37
€ 15,37
Gesamtkosten / Tag
€ 74,97
€ 81,27
€ 97,44
€ 114,30
€ 121,86
Preise gültig bis: 31.12.2019
Mehrbettzimmer
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegekosten
€ 27,45
€ 33,75
€ 49,92
€ 66,78
€ 74,34
+ Ausbildungsplatzumlage
€ 4,85
€ 4,85
€ 4,85
€ 4,85
€ 4,85
+ Unterkunft und Verpflegung
€ 27,30
€ 27,30
€ 27,30
€ 27,30
€ 27,30
+ Investitionskosten
€ 14,25
€ 14,25
€ 14,25
€ 14,25
€ 14,25
Gesamtkosten / Tag
€ 73,85
€ 80,15
€ 96,32
€ 113,18
€ 120,74
Preise gültig bis: 31.12.2019
Finanzierung: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für die pflegebedingten Leistungen für max. 8 Wochen im Jahr maximal 1.774 € Der Betrag kann um bis zu 1.774 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege im Kalenderjahr erhöht werden. Außerdem kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zur Finanzierung eingesetzt werden.
Die Investitionskosten können von der Einrichtung in den meisten Fällen im Rahmen der Investitionskostenförderung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) geltend gemacht werden. Die Investitionsaufwendungen dürfen dem Betroffenen dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
Die nach Abzug der Pflegekassenleistungen verbleibenden pflegebedingten Kosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (in voller Höhe) sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Kann er für diese Kosten nicht selbst aufkommen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden.
Ansprechpartner
Jörg Krüger, Einrichtungsleitung
Sprechzeiten
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr und nach Vereinbarung