Behandlungspflege nach ärztl. Verordnung (z.B. Medikamentengabe, Verbandwechsel)
Grundpflege (z.B. Körperpflege, An- und Ausziehen, hauswirtschaftliche Versorgung)
Unterkunfts- und Verpflegungsangebot/Räumliche Ausstattung
Angebot von Normal-, Schon- und Diabeteskost und vegetarischer Kost
Balkon/Terrasse
Bewohner-/Therapieküchen
Garten/Park
Gemeinschaftsräume/Wohnzimmer/Clubräume
Haus-/Zimmerschlüssel
Notruf an jedem Bett
Sinnesgarten für demenziell erkrankte Menschen
Telefonanschluss je Zimmer
TV-Anschluss je Zimmer
Wechselnde Menueauswahl
Zimmer mit eigenem Bad/WC
Betreuungsangebot
Beschäftigungsangebote
Einzelbetreuung
Gedächtnistraining
Gemeinsame Aktivitäten (z. B. Ausflüge)
Gesprächsangebote/Gesprächskreise (auch für Angehörige)
Senioren- und Krankengymnastik
Ergänzende Angebote/Dienste
Fußpflege/Maniküre
Hauseigener Fahrdienst
Preise
Finanzierung: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für die pflegebedingten Leistungen für max. 8 Wochen im Jahr maximal 1.774 € Der Betrag kann um bis zu 1.774 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege im Kalenderjahr erhöht werden. Außerdem kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zur Finanzierung eingesetzt werden.
Die Investitionskosten können von der Einrichtung in den meisten Fällen im Rahmen der Investitionskostenförderung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) geltend gemacht werden. Die Investitionsaufwendungen dürfen dem Betroffenen dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
Die nach Abzug der Pflegekassenleistungen verbleibenden pflegebedingten Kosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (in voller Höhe) sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Kann er für diese Kosten nicht selbst aufkommen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden.