Behandlungspflege nach ärztl. Verordnung (z.B. Medikamentengabe, Verbandwechsel)
Gerontopsychiatrische Pflege (z.B. bei Demenz, Depression) durch Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation
Grundpflege (z.B. Körperpflege, An- und Ausziehen, hauswirtschaftliche Versorgung)
Unterkunfts- und Verpflegungsangebot/Räumliche Ausstattung
Angebot von Normal-, Schon- und Diabeteskost und vegetarischer Kost
Balkon/Terrasse
Garten/Park
Gemeinschaftsräume/Wohnzimmer/Clubräume
Haus-/Zimmerschlüssel
Miettelefon
Möglichkeit, private Feiern auszurichten
Notruf an jedem Bett
Telefonanschluss je Zimmer
TV-Anschluss je Zimmer
Veranstaltungsraum/-saal für Feste und Feiern
Wechselnde Menueauswahl
Zimmer mit eigenem Bad/WC
Betreuungsangebot
Beschäftigungsangebote
Ehrenamtlicher Besuchsdienst
Einzelbetreuung
Ergotherapie
Feste und Feiern
Gedächtnistraining
Kapelle/Andachtsraum
Kulturelle Angebote/Konzerte
Senioren- und Krankengymnastik
Seniorentanz
Snoezelangebote
Sterbebegleitung
Ergänzende Angebote/Dienste
Einkaufsdienst
Friseur im Hause
Fußpflege/Maniküre
Hausprospekt
Offener Mittagstisch
Preise
Einzelzimmer (Kat. 1)
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegekosten
€ 76,32
€ 80,34
€ 84,36
€ 88,37
€ 92,39
+ Ausbildungsplatzumlage
€ 7,34
€ 7,34
€ 7,34
€ 7,34
€ 7,34
+ Unterkunft und Verpflegung
€ 41,66
€ 41,66
€ 41,66
€ 41,66
€ 41,66
+ Investitionskosten
€ 16,94
€ 16,94
€ 16,94
€ 16,94
€ 16,94
Gesamtkosten / Tag
€ 142,26
€ 146,28
€ 150,30
€ 154,31
€ 158,33
Preise gültig bis: 31.12.2024
Finanzierung: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für die pflegebedingten Leistungen für max. 8 Wochen im Jahr maximal 1.774 € Der Betrag kann um bis zu 1.774 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege im Kalenderjahr erhöht werden. Außerdem kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zur Finanzierung eingesetzt werden.
Die Investitionskosten können von der Einrichtung in den meisten Fällen im Rahmen der Investitionskostenförderung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) geltend gemacht werden. Die Investitionsaufwendungen dürfen dem Betroffenen dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
Die nach Abzug der Pflegekassenleistungen verbleibenden pflegebedingten Kosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (in voller Höhe) sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Kann er für diese Kosten nicht selbst aufkommen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden.