Wir sind ein Familienunternehmen und dafür stehen wir auch.
Wir wollen nicht nur die praktische Unterstützung sein, die die individuellen Bedürfnisse erfordern, sondern auch der freundliche und kompetente Partner, der unseren Klienten stets bei den kleinen und großen Herausforderungen des Alltags 24 Stunden an 7 Tagen die Woche zuverlässig zur Seite steht.
Auf unserer Internetseite finden Sie einen ausführlichen Überblick über uns und unsere Standorte in Gütersloh, Steinhagen und Rietberg.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Organisation der Pflege, im Umgang mit Behörden, sowie beim Ausfüllen von Anträgen und dem Verständnis von Verordnungen. Haben Sie Fragen bezüglich der Einordnung in eine Pflegestufe oder bei der Berechnung Ihrer Eigenanteile, stehen wir Ihnen ebenso zur Seite wie bei der Vermittlung von betreutem Wohnen.
Punktwert: | € 0,05352 | |
---|---|---|
Punktwert Ausbildungsplatzumlage: | € 0,00443 | |
= | Gesamtpunktwert: | € 0,05795 |
Preise gültig bis 31.12.2021 |
komplex | Leistungsart | Leistungsinhalte | Punkte | Preis |
---|---|---|---|---|
1 | Ganzwaschung |
(Ganzkörperwaschung sowei notwendig, mindestens Ober- und Unterkörper) | 426 | € 24,69 |
2 | Teilwaschung |
Teilwaschung (Ober- oder Unterkörper) soweit notwenig oder mindestens Waschung des Intimbereichs. | 228 | € 13,21 |
3 | Ausscheidungen |
| 104 | € 6,03 |
4 | Selbständige Nahrungsaufnahme |
| 104 | € 6,03 |
5 | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 4, 15 a - 18, 20, 24,27, 28 |
zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
| 260 | € 15,07 |
7 | Lagern/Betten ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 18, 20, 23 - 30 |
zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale (Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalt/außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie z. B. Kontrakturen oder Pneumonie vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen) | 104 | € 6,03 |
6 | Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG) ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 |
zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
| 104 | € 6,03 |
8 | Mobilisation Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 17, 27 - 29 |
Anfang und Ende der Mobilisation sind zu dokumentieren, keine Transferleistungen. | 187 | € 10,84 |
9 | Arztbesuche |
| 360 | € 20,86 |
10 | Beheizen des Wohnbereiches |
Leistungsinhalt 1 und/oder 2 sind zu erbringen. | 60 | € 3,48 |
11 | Einkaufen |
Erläuterungen: Einkaufen (auch in mehreren Geschäften) | 150 | € 8,69 |
12 | Zubereiten von warmen Speisen |
| 150 | € 8,69 |
13 | Aufräumen und/oder Reinigen der Wohnung |
| 540 | € 31,29 |
14 | Waschen u. Pflegen der Wäsche u. Kleidung |
| 360 | € 20,86 |
15 | Hausbesuchspauschale Darüber hinaus sind keine Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar. |
| 0 | € 2,86 |
15 a | Erhöhte Hausbesuchspauschale Eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich; daneben ist LK 15 max. 1x je Tag abrechenbar. Der LK 15a ist ohne Begrenzung bei Erbringung von LK 31 und/oder 32 abrechenbar. Bei Abruf der Leistungskomplexe 31 und 32 zusammen mit weiteren Leistungskomplexen in einem Einsatz ist eine zusätzliche Abrechnung des LK 15 ausgeschlossen. (individuelle Vergütung - Auskunft erteilt der Pflegedienst) |
| 0 | € 5,47 |
16 | Erstgespräch incl. Hausbesuchspauschale |
Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen des Erstbesuchs als auch/oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden. Die einmalige Abrechnungsfähigkeit des LK bleibt hiervorn unberührt. | 1600 | € 92,72 |
16 a | Folgebesuch |
Abrechnungshinweis: Dieser Lesitungskomplex kann nur dann einmal abgerechnet werden, wenn ein akutes Ereignis von erheblicher Bedeutung (z.B. nach Krankenhausaufenthalt, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Veränderung des Pflegegrades, Wegfall der Pflegeperson) eintritt, das nicht nur zu einer vorübergehenden Veränderung des Pflegebedarfs führt. Die Veränderung wird zum Zeitpunkt der Einschätzung als dauerhaft angenommen und sie bedingt eine Änderung der vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommenen Leistungen (Änderung des Pflegevertrages). Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen des Folgebesuches als auch/oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden. | 900 | € 52,16 |
17 | Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 Satz 6 SGB XI nach Grad 1 Grad 1 bis zu dem in § 37 (3) SGB XI vorgesehenen Betrag. Der Betrag wird vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. |
Leistungsinhalte 1 - 5 sind verpflichtend, der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen. Der Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige nach § 45 a SGB XI. | 0 | € 0,00 |
17 a | Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI nach Grad 2 oder 3 Grad 2 und 3 bis zu dem in § 37 (3) SGB XI vorgesehenen Betrag. Der Betrag wird direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet. |
Leistungsinhalte 1 - 5 sind verpflichtend, der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen. Der Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige nach § 45 a SGB XI. | 0 | € 0,00 |
17 b | Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI nach Grad 4 oder 5 Grad 4 und 5 bis zu dem in § 37 (3) SGB XI vorgesehenen Betrag. Der Betrag wird direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet. |
Leistungsinhalte 1 - 5 sind verpfichtend, der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen. Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweis auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige nach § 45 a SGB XI. | 0 | € 0,00 |
18 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: | 633 | € 36,68 |
19 | Große Grundpflege | Leistungskomplexe: | 467 | € 27,06 |
20 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: | 467 | € 27,06 |
21 | Kleine Grundpflege | Leistungskomplexe: | 301 | € 17,44 |
22 | Große hauswirtschaftl. Versorgung | Leistungskomplexe: | 760 | € 44,04 |
23 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten | Leistungskomplexe: | 540 | € 31,29 |
24 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: | 768 | € 44,51 |
25 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten | Leistungskomplexe: | 363 | € 21,04 |
26 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: | 602 | € 34,89 |
27 | Kleine pflegerische Hilfestellung 1 |
| 104 | € 6,03 |
28 | Kleine pflegerische Hilfestellung 2 |
Kleiderwechsel im Zusammenhang mit Bettruhe. | 104 | € 6,03 |
29 | Kleine pflegerische Hilfestellung 3 | Leistungskomplexe: Kleiderwechsel im Zusammenhang mit Bettruhe. | 176 | € 10,20 |
30 | Kleine pflegerische Hilfestellung 4 |
Kompletter Wechsel der Bettwäsche | 80 | € 4,64 |
31 | Pflegerische Betreuung (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15) Zeitvergütung (Berechnung: 625 Punkte x individuellen Punktwert ./. 60 Minuten = EURO/Minute kaufm. gerundet) | Begleitung: z.B.
Unterstützung: z.B.
Beaufsichtigung: z.B.
Hilfen: z.B.
Abrechnungshinweis: Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z.B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder - abhängig von der Gruppengröße - mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen. | 625 | € 36,22 |
32 | Hilfe bei der Sicherstellung (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15) Zeitvergütung (Berechnung: 625 Punkte x individuellen Punktwert ./. 60 Minuten = EURO/Minute kaufm. gerundet) |
Abrechnungshinweis: Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z.B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder - abhängig von der Gruppengröße - mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen. | 625 | € 36,22 |
33 | Hauswirtschaftliche Versorgung (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15) Zeitvergütung (Berechnung: 625 Punkte x individuellen Punktwert ./. 60 Minuten = EURO/Minute kaufm. gerundet)
| Hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel
etc. Abrechnungshinweis: Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z.B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder - abhängig von der Gruppengröße - mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen.
| 625 | € 36,22 |
Montag - Freitag
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